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FAQs

Unter dem Begriff Brandschutz versteht man vorbeugende Maßnahmen, die getroffen werden, um die Entstehung eines Feuers zu verhindern. Sollte dennoch ein Brand entstehen, werden Menschen, Sachwerte und Prozesse durch Brandschutzmaßnahmen wie Brandfrüherkennung und Brandbekämpfung geschützt.

Brandschutz muss vollumfänglich betrachtet werden. Nur ein ganzheitliches Brandschutzkonzept führt zum gewünschten Schutz. Brandschutz kann man in den vorbeugenden und in den abwehrenden Brandschutz unterteilen. Der vorbeugende Brandschutz kann weiter in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz untergliedert werden.

Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung der beschäftigten bei der Arbeit ausgehen.

Das Bauordnungsrecht der Bundesländer legt fest, dass jeder Betreiber einer baulichen Anlage dafür sorgen muss, dass Leben, Gesundheit und Umwelt beim Anordnen, Errichtern und Betreiben von baulichen Anlagen nicht gefährdet werden.

Zivilrechtlich haftet das Unternehmen, gemäß den §§31 und §§ 823 BGB, für Handlungen seiner Organe und der diesen gleichgestellten Personen.

Versicherungsrechtlich ist das Unternehmen als Versicherungsnehmer gemäß z.B. den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung verpflichtet, Brandschäden abzuwenden bzw. zu mindern.

Quelle: www.vds.de

Gemäß DIN VDE 0833-2 muss eine Brandmeldeanlage in Deutschland von einer Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen geplant und errichtet werden. Diese Festlegung gilt zusammen mit der DIN 14675 und DIN VDE 0833-1.

Quelle: DIN VDE 0833-2: 2009-06

Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen.

In der Muster-Industriebau-Richtlinie, die überwiegend inhaltlich in die Gesetzgebung der Bundesländer überführt wurde, sind weitere Festlegungen enthalten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an

  • die Feuerwiderstandfähigkeit der Bauteile
  • die Brennbarkeit der Baustoffe,
  • die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte,
  • die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.

Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 14 MBO. (Musterbauordnung)

Quelle: Muster-Industriebau-Richtlinie – (MIndBauRL)

Objektspezifische Gesamtheit aller erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, um die vorhandenen Risiken zu beherrschen und die relevanten bzw. definierten Schutzziele zu erreichen.

Anmerkung: Gemäß dieser Definition kann die Landesbauordnung (LBO) mit den Sonderbauvorschriften als bauaufsichtliche Muster-Schutzkonzepte betrachtet werden. Für diesen im Baugeschehen häufig gebrauchten Begriff gibt es keine Legaldefinition. Folglich wird er mittlerweile mit unterschiedlichen Inhalten verwendet. Ein Brandschutzkonzept wird in der Regel für Sonderbauten erforderlich, wenn hierfür keine Sonderbauvorschriften bauaufsichtlich eingeführt sind bzw. von diesen wesentlich abgewichen werden. Das Brandschutzkonzept wird zum Teil mit dem Brandschutznachweis gleichgestellt oder mit diesem zusammen als Einheit aufgestellt.

Quelle: VdS 3547: 2014-02(01)

Änderungen der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie eine Erhöhung der Brandlast erfordern eine Überprüfung des Brandschutzkonzeptes. Ergibt sich daraus eine niedrigere Sicherheitskategorie, eine höhere äquivalente Branddauer oder eine höhere rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer, so liegt eine Nutzungsänderung vor. Solche Nutzungsänderungen bedürfen dann eines Bauantrages und einer Baugenehmigung, wenn sich aus ihnen höhere Anforderungen ergeben.

Quelle: Muster-Industriebau-Richtlinie – (MIndBauRL)

Baulicher Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und berücksichtigt beispielsweise folgende Aspekte wie den Feuerwiderstand von Bauteilen, die Brennbarkeit von Baustoffen, die Anordnung der Flucht- und Rettungswege und die Dimensionierung der Brandabschnitte.

Quelle: G-20-2 Anforderungen, Klassifizierungen, Nachweise 08/2011 Knauf

Anlagentechnischer Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und berücksichtigt beispielsweise folgende Aspekte wie die Verwendung von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, Rauch-und Wärmeabzugsanlagen und Sicherheitsstromversorgung und Notbeleuchtung.

Quelle: G-20-2 Anforderungen, Klassifizierungen, Nachweise 08/2011 Knauf

Organisatorischer Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und berücksichtigt beispielweise die Bereitstellung von Feuerlöscher, Ausbildung des Personals, Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen und Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen.

Quelle: G-20-2 Anforderungen, Klassifizierungen, Nachweise 08/2011 Knauf

In einem Brandschutznachweis erfolgt der Abgleich der objektspezifisch vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen in der Gesamtheit und im Einzelnen auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz und − sofern verfügbar − mit dem bauaufsichtlich betreffenden Schutzkonzept.

Quelle: VdS 3547 : 2014-02(01)

Ein Gutachten ist eine sachverständige Meinungsäußerung zu einem bestimmten Sachverhalt. Anmerkung: Oft werden Gutachten in Auftrag gegeben, um zu konkreten Problemstellungen oder einzelnen Fragestellungen Antworten und Lösungsvorschläge zu erhalten. Das Gutachten ersetzt nicht den Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept.

Quelle: VdS 3547: 2014-02(01)

Brandmelder, der auf Teilchen von Brand- und/oder Schwelprodukten anspricht, die in der Atmosphäre schweben.

Quelle: DIN EN 54-1:2011

Ein Rauchmelder, in dem Luft und Aerosole mittels einer Ansaugeinheit (z.B. Ansauglüfter oder –pumpe) über eine Ansaugeinrichtung angesaugt werden und einer oder mehreren Rauchsensoreinheiten zugeführt werden.

Quelle: DIN E 54-20:2009

Bauteil bzw. Reihe von Bauteilen oder spezielles Gerät (z.B. Rohrleitungsnetz, …) das Bestandteil des Ansaugrauchmelders ist und Luftproben zu der Rauchsensoreinheit überführt.

Quelle: DIN EN 54-20:2009

Ansaugrauchmelder sind Rauchmelder, in denen Luft und Aerosole mittels einer Ansaugeinheit (z.B. Ansauglüfter) über ein geeignetes Ansaugrohrsystem, kontinuierlich angesaugt und einem oder zwei hochempfindlichen Rauchsensoren zugeführt werden. Die Auswertung der Luftproben erfolgt im Gerät. Diese Detektorsysteme können optimal an die Umgebungsbedingungen angepasst und parametriert werden. Für die Prüfung und Zertifizierung von Ansaugrauchmeldern gibt es eine eigene Produktnorm DIN EN 54-20.

Ansaugrauchmelder werden gemäß DIN EN 54-20 in drei Empfindlichkeitsklassen eingeteilt: Klasse A für hochempfindliche Melder, Klasse B für empfindliche Melder und Klasse C für Standardmelder.

Das sind Melder, die auf gemessene Brandkenngrößen in der nahen Umgebung eines Festpunktes ansprechen.

Quelle:  DIN EN 54-1:2011

Die Auswahl eines automatischen Brandmelders hängt von dem zu erwartenden Brandverlauf und von den im Objekt zu erwartenden Störgrößen ab. In Abhängigkeit dieser Rahmenbedingungen können geeignete Brandmelder durch einen Fachplaner beispielweise WAGNER ausgewählt und kundenspezifisch projektiert werden.

Ein Ansaugrauchmelder kann beispielweise normenkonform bis zu 32 punktförmige Rauchmelder ersetzen. Ansaugrauchmelder können bevorzugt in Anwendungen, bei denen die Forderung nach frühestmöglicher Branderkennung sowie bei denen die leichte Zugänglichkeit eines zentralen Ansaugrauchmelders eine Wartung ohne Betriebsunterbrechung zulässt, verwendet werden. Auch für die Anforderungen höchster Täuschungsalarmsicherheit sind Ansaugrauchmelder prädestiniert, insbesondere, wenn sie ein auf den Anwendungsbereich abgestimmtes Filtersystem aufweisen.

Beispielweise können Ansaugrauchmelder in Anwendungen, wo große Feuchtigkeit, hohe oder tiefe Temperaturen bzw. starke Verschmutzung herrschen, bevorzugt eingesetzt werden.

 

„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder zu planen.“

Beispielweise bei der Projektierung von Ansaugrauchmeldern bedeutet dieses, dass z.B. eine Ansaugöffnung eines Klasse C Melders der Ansprechempfindlichkeit eines konventionellen punktförmigen Rauchmelders entspricht.

Quelle: DIN VDE 0833-2:2009-06

Unter Brandfrühesterkennung versteht WAGNER die frühestmögliche aber dennoch sichere Branddetektion. Dieser Zeitvorteil in der Branddetektion wird dazu genutzt, um Brandentstehungsszenarien zeitlich optimal zu erfassen und die dazugehörige Alarmierung schnellstens zu aktivieren.

Bestandteil einer Brandmeldeanlage, der mindestens einen Sensor enthält, der ständig oder in periodischen Zeitabständen mindestens eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße (Brandkenngröße) überwacht, die in Folge eines Brandes auftritt, und der mindestens ein entsprechendes Signal für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellt.

Quelle: VdS 2320: 2008-06 (03)

Gruppe von Bestandteilen einschließlich einer Brandmelderzentrale, die bei Anordnung in einer festgelegten Konfiguration in der Lage sind, einen Brand zu erkennen, zu melden und Signale zur Einleitung entsprechender Aktionen abzugeben.

Quelle: VdS 2380: 2016-06 (05)

Brandmeldeanlagen und deren Bestandteile unterliegen der Instandhaltungspflicht. Grundsätzlich gehören dazu Tätigkeiten wie Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung (DIN 31051:2012-09)

Grundsätzlich gelten für diese Tätigkeiten und Fristen die Festlegungen in den lokalen/nationalen Vorschriften und Verordnungen. Zusätzlich sind auch die produktspezifischen Festlegungen des Herstellers zu berücksichtigen.

Die relevanten Kriterien für Brandmeldeanlagen, die in Deutschland betrieben werden, sind in den Normen DIN 14675, DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 in der gültigen Fassung dokumentiert.

Brandmelderzentrale ist eine Einrichtung gemäß DIN EN 54-1, die Informationen der Brandmeldeanlage erfasst und Meldungen daraus bildet.

Quelle: VdS 2380:2016-06 (05)

Ein Brandmeldesystem meint die Gesamtheit der in einer Brandmeldeanlage (BMA) verwendeten Geräte und Bauteile (z.B. Brandmelderzentrale, Brandmelder, Alarmierungseinrichtung), die auf funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind.

Quelle: VdS 2320:2008-06 (03)

Sauerstoffreduzierungsanlagen haben die Aufgabe, durch Hinzugabe von Stickstoff die Ausbreitung von Flammen im Schutzbereich zu verhindern. Sauerstoffreduzierungsanlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz. Sauerstoffreduzierungsanlagen haben nicht die Aufgabe, Brände zu löschen.

Die Planung, der Einbau und die Prüfung der Anlage müssen auf einer genauen Kenntnis des Schutzbereichs, seiner Nutzung und der notwendigen Maßnahmen zum Personenschutz basieren. Es ist wichtig, die Brandschutzvorkehrungen des Risikos als Ganzes zu betrachten. Eine Sauerstoffreduzierungsanlage kann nur als Teil eines Brandschutzkonzeptes in Kombination mit anderen Brandschutzmaßnahmen gelten.

Quelle: VdS 3527:2015-05 (02)

Bei Sauerstoffreduzierungsanlagen wird ein zu schützender Raum/Bereich konstant unter einer Atmosphäre gehalten, die zuverlässig das Ausbreiten von Flammen verhindert. Durch geeignete Mess- und Regeleinrichtungen wird immer so viel Stickstoff in den Schutzbereich eingegeben, dass die Auslegungskonzentration bezüglich des Sauerstoffgehaltes nicht überschritten wird.

Quelle: VdS 3527:2015-05 (02)

Ein Brandrisiko ergibt sich aus der Verknüpfung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht, mit dem hieraus zu erwartenden Schaden. Anmerkung: Häufig berechnet als das Produkt von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen.

Quelle: DIN EN ISO 13943: 2011-02

Ein Brandschutzsystem ist eine Gruppe von Geräten, die in Kombination selbsttätig Maßnahmen einleiten können, um die Auswirkungen eines Brandes zu begrenzen.

Quelle: DIN EN 54-1:2011

Pyrolyse meint die durch Wärme erzeugte chemische Zersetzung eines Stoffes.
Anmerkung: Der Begriff „Pyrolyse“ bezieht sich oft auf das Stadium eines Brands vor Beginn der Verbrennung mit Flammenerscheinung.

Quelle: DIN EN ISO 13943: 2011-02

Eine VdS Anerkennung ist die Bestätigung der Konformität von Geräten, Bauteilen, Systemen, Errichtern auf Übereinstimmung mit den entsprechenden VdS Richtlinien.

Quelle: VdS 2380:2016-06 (05)